Energiespar-Regelungen für den Winter 2022/2023

In den letzten beiden Wochen haben sich Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat der Pfarrei mit den Möglichkeiten des Energiesparens im jetzt anbrechenden Winter beschäftigt und entsprechende Entscheidungen getroffen. Sie gelten vorübergehend und vorbehaltlich neuer Entscheidungen bis zum Ende der Heizperiode, also bis zum 1. Mai.

Wir wollen und müssen Energie sparen – aus zweierlei Gründen. Einerseits teilen auch die kirchlichen Einrichtungen das Schicksal aller Energieverbraucher: Die Kosten steigen rasant nach oben und wir alle wissen noch nicht, wo wir am Ende des Winters stehen werden. Um nicht plötzlich vor immens hohen Energiekostenrechnungen zu sitzen, wollen wir Energie einsparen. Des weiteren schließen wir uns als Kirchengemeinde selbstverständlich auch der Überzeugung an, dass wir nur durch Reduzierung des Energieverbrauchs einen Beitrag zur Schonung der knappen Ressourcen und der Umwelt leisten können.

Wenn die derzeitige Krise dazu beiträgt, dass die ganze Gesellschaft ihr Verbrauchsverhalten überdenkt und jeweils eigenverantwortlich auf den Prüfstand stellt, dann hat sie wenigstens im Bereich des Klimaschutzes etwas bewegt und eine Umkehr bewirkt. „Bewahrung der Schöpfung“ ist dann keine fromme Worthülse mehr, sondern wird sichtbar in den vielen kleinen Beiträgen, die jede und jeder von uns dazu leistet.

Wir haben eine Planung entwickelt, die fast alle gewohnten Gottesdienste und Veranstaltungen weiterhin möglich macht. Wir wollen die Krisenzeit nicht durch Absagen wichtiger Begegnungsmöglichkeiten bestimmen lassen, sondern wir versuchen das Beste draus zu machen und die Zeit positiv mit den gegebenen Einschränkungen zu gestalten. Das erfordert von uns allen ein bißchen Flexibilität und Mobilität, hält uns aber als Gemeinden und Gemeinschaft zusammen – und darauf kommt es an. Und wer weiß: Vielleicht werden ja auch dicke gestrickte Socken jetzt wieder salonfähig…

a) Kirchen und Gottesdienste

Eine Richtlinie des Bistums sieht vor, die Kirchen zum Schutz vor Feuchtigkeit und anderen Schäden den Winter über durchgehend mit einer geringen Grundtemperatur zu beheizen. Das läßt sich kostenmäßig gut einstellen. Richtig teuer im Verbrauch wird‘ s immer dann, wenn ein Kirchenraum über viele Stunden (jeweils 1 Grad pro Stunde) hinweg aufgeheizt werden muss, um eine angenehme Raumtemperatur zu haben. Diese Kosten wollen wir aber vermeiden und werden entsprechend der Richtlinien des Bistums alle Kirchen auf einer Grundtemperatur um 6 Grad Celsius halten. Dies gilt dann auch für die Gottesdienste. Für die Weihnachtstage und für die geplanten Konzertveranstaltungen im Advent gilt eine Ausnahmeregelung.

Alternativ gibt es 2 Möglichkeiten zum Gottesdienst im geheizten Raum:

• Zum einen genießen wir in der geheizten Hospitalkirche die Gastfreundschaft des Krankenhauses. Einen Mantel oder eine dicke Jacke sollte man hier auch anziehen, aber im Ganzen wird die Hospitalkirche wärmer sein als alle andern Kirchen, denn als Kirche am Krankenhaus gelten hier andere Gesetzmäßigkeiten. Deshalb können wir mehrere Gottesdienste in der Woche dort feiern. Sonntags um 9:30 Uhr (statt in St. Peter), donnerstags um 18:00 Uhr (anstelle der Messe im Dom) und freitags um 18:00 Uhr wird es die „geheizte Messe“ in der Hospitalkirche geben.

• Zum anderen können Sie – wie bisher – die 11:00 Uhr Messe aus dem Mariendom auch zu Hause im warmen Wohnzimmer mitfeiern. Die Internetübertragung macht das ja alles möglich.

Mit dem Erscheinen des kommenden Pfarrbriefes zum ersten Advent versuchen wir folgende Gottesdienstordnung für den Zeitraum bis zum 1. Mai zu etablieren:

Samstag: 18:00 Uhr – Vorabendmesse in St. Stephan

Samstag: 18:00 Uhr – Vorabendmesse in St. Bartholomäus (Namedy)

Sonntag: 09:30 Uhr – Sonntagsmesse in der Hospitalkirche (statt St. Peter)

Sonntag: 09:30 Uhr – Sonntagsmesse in Kell/Eich

Sonntag: 11:00 Uhr – Sonntagsmesse im Mariendom (mit Internetübertragung)

Die Abendmesse am Sonntag in der Michaelskapelle entfällt für die Dauer der Vakanz bis zur Einführung des neuen Pastors.

Dienstag: 09:00 Uhr – Messe in Eich (evtl. auch im Pfarrsaal)

Mittwoch: 18:00 Uhr – Michaelskapelle

Donnerstag 18:00 Hospitalkirche (statt Dom)

Freitag: 18:00 Uhr Hospitalkirche

 

b) Pfarrsäle/ Gemeindezentrum

Hier können wir Einsparungen erzielen, in dem wir die Veranstaltungen des Wochenkalenders auf 2 Gebäude konzentrieren. Die Auswahl fiel auf die Räume in St.Peter und in Maria Himmelfahrt. Zum einen haben diese beiden Häuser noch relativ „neue“ Heizungen, zum andern sind die Räume hier durch den regelmäßigen Betrieb während der Woche mit einer akzeptablen Grundtemperatur beheizt und somit dauerhaft nutzbar. Die Nutzungstemperatur wird bei 19 Grad Celsius liegen.

Im Thomas-Becket-Haus haben wir derzeit große Probleme mit der Heizung, die an der Verschleißgrenze ist und im Heizkreislauf Wasser verliert. Zusammen mit der nach dem Hagelschaden aufwendigen Dachsanierung planen wir dort derzeit eine größere Baumaßnahme. Das braucht etwas Zeit – sicher über den Winter. Insofern steht uns das TBH derzeit nicht zur Verfügung, weil wir den Saal nicht heizen können.

Wir haben einen Plan gemacht, der also alle regelmäßigen Veranstaltungen von Gruppen und Vereinen in Maria Himmelfahrt und in St. Peter ermöglicht. Das Pfarrbüro wird in den kommenden 2 Wochen mit allen Verantwortlichen den Kontakt suchen und die Belegung besprechen.

Den Pfarrsaal in St. Stephan haben wir für Wochenendveranstaltungen vorgesehen. Hier können alle (ursprünglich im Thomas-Becket-Haus geplanten) Karnevalsveranstaltungen der Vereine stattfinden. Der Saal in St. Stephan ist der einzige Raum, der in der Heizperiode als Feier-Location angemietet werden kann. Die anderen Häuser halten wir für Veranstaltungen der Pfarrgemeinde frei.

Zum regulären Mietpreis rechnen wir bei allen Vermietungen ab sofort einen Energiekostenzuschlag von 0,5 des Mietpreises dazu.

Die beschriebenen Regelungen hat der Verwaltungsrat St. Marien am 26.10.22 beschlossen. Der Pfarrgemeinderat hat dem am 02.11.22 ebenfalls zugestimmt. Die Umsetzung der Raumvergabe erfolgt ab sofort nach und nach. Die Neuregelung der Gottesdienstordnung tritt mit dem 1. Advent in Kraft.

Andernach, 03.11.22

Pfr. Stefan Dumont