Die Strukturreform kommt „kleiner“…
… aber sie kommt.
Das Bistum Trier gliedert sich künftig in Pfarreien und Pastorale Räume. Diese Neustrukturierung dient der Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Pastoral und des kirchlichen Lebens, wie die Diözesansynode 2013-2016 sie empfohlen hat. Das haben Bischof Dr. Stephan Ackermann, Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg und Mechthild Schabo, Direktorin für den Bereich „Pastoral und Gesellschaft“ im Bischöflichen Generalvikariat Trier, am 20. November bei einer Pressekonferenz in Trier mitgeteilt.
Bischof Ackermann sagte, er werde das Gesetz zur Umsetzung der Diözesansynode vom 15. Oktober 2019 zurückziehen. Nach Protesten von Gläubigen in Rom hatte die römische Kleruskongregation Veränderungen an den Planungen der Diözese als notwendig angesehen. Der Bischof sagte: „Mit dem ‚Umsetzungsgesetz‘ wollten wir durch Einheitlichkeit, Standardisierungen und einem straffen Zeitplan einen stabilen strukturellen Rahmen für die Synodenumsetzung auf der Ebene der Pfarreien schaffen. Dieser ‚Masterplan‘ ist gescheitert, das müssen wir unumwunden festhalten.“ Zusammen mit denen, die wesentlich in der Ausarbeitung des Bildes und der Strukturen der „Pfarrei der Zukunft“ engagiert waren, habe er unterschätzt, wie sehr die traditionellen Strukturen der Pfarrei zusammen mit dem pfarrlichen Leben mit Emotionen, Gefühlen, Erinnerungen verbunden seien. „Die Diskussionen der letzten Jahre haben aber auch gezeigt, dass die Strukturdiskussionen eben nicht nur Strukturdiskussionen sind, sondern zu inhaltlichen Fragen führen, in denen es aber unterschiedliche Auffassungen gibt: über das Kirchenbild, über das Priesterbild (insbesondere das Bild des Pfarrers), über das Bild der Getauften, über die Mitwirkungsmöglichkeiten und die Verantwortung der Gläubigen.“ Er dankte allen, die sich bisher engagiert haben und betonte: „ Auch wenn die Pfarrei der Zukunft nun nicht so kommt, wie es im Herbst des vergangenen Jahres geplant war, so bin ich doch der Überzeugung, dass die meisten Überlegungen und Vorarbeiten nicht umsonst gewesen sind, weil wir in diesem Prozess vieles gelernt und dokumentiert haben, was auch bei einem veränderten Vorgehen hilfreich ist.“
Perspektivwechsel, pastorale Impulse, Vernetzung in weiten pastoralen Räumen
Ackermann nannte die Voten der Synode, die nach wie vor gelten: die Perspektivwechsel, die pastoralen Impulse, die durch die Teilprozessgruppen aufgegriffen und konkretisiert wurden; das vernetzte Arbeiten in weiten pastoralen Räumen, die wichtigen Diskussionen um kollegiale Leitung und geteilte Verantwortung. „Und wir haben jetzt die Chance, die Pfarreienreform einzubetten in das Gesamt der synodalen Optionen.“ Er habe mit der Kleruskongregation abgestimmt, dass es ein Rahmenkonzept zu Fusionsprozessen und zur Errichtung von Pastoralen Räumen geben werde. „Das Rahmenkonzept wird diese Grundlinien aufnehmen und eine Orientierung geben, was für alle verbindlich ist und was vor Ort in den Pastoralen Räumen und in den Pfarreien flexibel gestaltet werden kann.“ Die Pfarrer und die pfarrlichen Gremien erhalten den Auftrag, in einem Zeitraum von längstens vier Jahren auf Fusionen hinzuarbeiten; bevorzugt auf der Ebene der schon bestehenden 172 Pfarreiengemeinschaften. In den fusionierten Pfarreien bleiben der rechtliche Status des Pfarrers und der pfarrlichen Organe bestehen. „Gleichwohl streben wir auf allen Ebenen eine stärker kollegiale Leitung an.“, erklärte der Bischof.
Um eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien zu gewährleisten, werden 35 Pastorale Räume errichtet, die nach und nach die 32 bestehenden Dekanate ersetzen. Diese Räume entsprechen in ihrem Zuschnitt den ursprünglich geplanten „Pfarreien der Zukunft“. Die Pastoralen Räume erhalten eine vom Bischof eingesetzte und beauftragte Leitung, um die pastoralen Entscheidungen der Diözesansynode sowie die Zusammenarbeit im Bereich der administrativen Aufgaben der Pfarreien voranzubringen. Sie werden als Kirchengemeindeverbände errichtet. Ackermann verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, „dass wir als Bistumsgemeinschaft auf diesem Weg nun voranschreiten, in gemeinsamer Verantwortung und im Geist der Gemeinschaft“.
Neuausrichtung der Seelsorge und des kirchlichen Lebens insgesamt
Auch Mechthild Schabo hob hervor, dass die Pfarreienreform im Zusammenhang mit einer Neuausrichtung der Seelsorge und des kirchlichen Lebens
insgesamt stehe. Die Überzeugung, dass kirchliches Leben sich konkurrenzfrei in und an vielfältigen „Orten von Kirche“ zeige, habe sich bereits vielerorts durchgesetzt; diese „Orte von Kirche“ würden von vielen ehrenamtlich Engagierten und hauptberuflich Tätigen engagiert gestaltet. Weitere Impulse für die Seelsorge und eine „veränderte Praxis kirchlichen Lebens“ sollen bis Ostern 2021 vorliegen: „Wir wollen jetzt die Ergebnisse der Teilprozessgruppen Katechese, Familie in all ihrer Vielfalt, Geistliche Zentren, Liturgie, Inklusion, Missionarische Teams und freiwilliges missionarisches Jahr exemplarisch in die Umsetzung bringen. Sie bieten wichtige Impulse für die Seelsorge.“
Schabo erläuterte, um die Koordination der Aufgaben zu erleichtern und so die Seelsorge im Sinne der Synode zu stärken, werde das pastorale Personal – außer die Pfarrer – künftig auf der Ebene der Pastoralen Räume angesiedelt. Gleichzeitig werden die Seelsorgerinnen und Seelsorger einen konkreten Einsatzort oder eine Einsatzstelle haben: in der Pfarrei, in einer Einrichtung oder an einem anderen Ort von Kirche. „So ist gewährleistet, dass die Pfarrei ihre Aufgaben gut erfüllen kann und alle Seelsorgerinnen und Seelsorger in unterschiedlichen Feldern an der Umsetzung der Synodenbeschlüsse mitarbeiten“, betonte sie. Und: „Die Seelsorgerinnen und Seelsorger bleiben vor Ort, sind ansprechbar für die Anliegen der Menschen und unterstützen, wo es gewünscht ist, die ehrenamtlich Engagierten.“
Zu dem wichtigen Punkt der Mitbestimmung durch Laien sagte sie, um das synodale Prinzip in den Pfarreien zu leben, werde es in jeder Pfarrei weiterhin ein Vermögensgremium geben und für die Pfarrei oder Pfarreiengemeinschaft ein pastorales Gremium. „Je nachdem, wie die Planungen der einzelnen Pfarreien für Fusionen sind, wird sich zeigen, welches Gremienmodell sinnvoll ist. Wir kennen bereits heute mehrere Varianten. Man wird vor Ort entscheiden, was mit Blick auf eine geplante Fusion von Pfarreien im Übergang dienlich ist.“ Gearbeitet werde auch an der Gremienstruktur auf Ebene des Pastoralen Raums und auf Bistumsebene.
Vorbereitungszeit im Jahr 2021 – Fusionen und Pastorale Räume ab 2022
Generalvikar von Plettenberg kündigte an, ab dem Jahr 2021 „in der Logik von Pfarreien einerseits und Pastoralen Räumen andererseits“ denken zu wollen. Dazu werde es eine Vorbereitungszeit ab Januar 2021 geben. In dieser Zeit soll unter anderem das Rahmenkonzept für den Pastoralen Raum erarbeitet werden, das die nötige Flexibilität ermöglicht, um den Situationen vor Ort gerecht zu werden. Denn für ein auf den jeweiligen Raum angepasstes „Entwicklungsprogramm“ brauche es die Kenntnis und Bewertung der spezifischen Situationen. „Deshalb werden wir mit den Akteuren vor Ort die Informationen zusammentragen, die helfen, die richtigen und auf den Raum angepassten Entscheidungen zu treffen.“ Neben den konkreten Zahlen, Daten, Fakten spielten auch die weichen Faktoren wie etwa die Bereitschaft zu Fusionen oder die bisher schon erfolgte Beschäftigung mit Synodenbeschlüssen eine Rolle. Diese Sondierung werde diözesanseitig vom Synodenbüro in Zusammenarbeit mit Mitgliedern der ursprünglich geplanten Leitungsteams und seitens der Dekanate von den Steuerungsgruppen, die es bereits im Zugehen auf die „Pfarreien der Zukunft“ gab, in den ersten Wochen des neuen Jahres durchgeführt.
„Bis Mitte 2021 wollen wir durch die Gespräche mit den Menschen in den heutigen Pfarreien und Dekanaten eine genauere Vorstellung davon haben, welche Pfarreien zeitnah fusionsbereit sind, welche noch etwas länger brauchen werden, und welche Pastoralen Räume wir wann errichten werden“, sagte von Plettenberg. Daran schließe sich die Vorbereitung für die formale Errichtung der Pastoralen Räume und möglicher Fusionen von Pfarreien an. „Das heißt: Ab dem 1.1.2022 können die ersten Pfarreien fusionieren. In einem Zeitraum von vier Jahren erwarten wir die dazu notwendigen Prozesse und Entscheidungen vor Ort.“ Die Orientierungsgrößen seien die derzeitigen 172 Pfarreiengemeinschaften; es werde aber nicht ausgeschlossen, dass über die aktuellen Pfarreiengemeinschaften hinaus Fusionen stattfinden. „Das sind Fragen, die in der Vorbereitungszeit mit den Gremien und Gläubigen besprochen und sondiert werden sollen.“ Die genaue Planung für die Errichtung pastoraler Räume ergibt sich so aus den örtlichen Rahmenbedingungen und kann ab dem 1.1.2022 erfolgen.
Zielbild für Struktur, Inhalt, Prozess zur Verwirklichung der Vision der Synode
Von Plettenberg erklärte: „Es wird in der Tat so sein, dass wir in den kommenden Jahren zwar auf das vom Bischof klar beschriebene Zielbild von pastoralen Räumen und fusionierten Pfarreien hin arbeiten, aber einen örtlich spezifischen Entwicklungsweg gehen und daher eine bis zu vierjährige Zeit des Übergangs haben.“ „Klar ist aber auch, dass wir uns in diesen Jahren nicht in Strukturdebatten verlieren wollen, sondern deutlich die inhaltlich-pastorale Entwicklung auf der Grundlage der Synodenergebnisse vorantreiben wollen.“ Der Generalvikar sagte, mit diesem Vorgehen wolle die Bistumsleitung sowohl den Sorgen und Nöten vieler Gläubigen als auch den Bedenken der römischen Behörden angesichts der tiefgreifenden Veränderungen angemessen begegnen. Und: „Mit diesem Zielbild für Struktur, Inhalte und Prozess soll die herausforderungsvolle Vision der Synode verwirklicht werden.“
Alle Informationen gibt es unter www.herausgerufen.bistum-trier.de
Was heißt das jetzt für Andernach?
„Die 7“ Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft Andernach müssen sich jetzt darüber verständigen, wie schnell Sie einen Zusammenschluss zu e i n e r Pfarrei Andernach anstreben möchten. Die Initiative dazu sollte zuständigkeitshalber vom Pfarreienrat ausgehen, der die Diskussion über die Delegierten der 7 Pfarreien in den dortigen Pfarrgemeinderäten und Verwaltungsräten anstößt. Dies sollte im ersten Halbjahr 2021 erfolgen.
Wenn wir im Sommer 2021 möglicherweise ein gemeinsames Votum haben, könnten wir uns für eine Pfarreienfusion zum 01.01.2022 bewerben. Wenn wir noch keine gemeinsame Position erzielen können, haben wir dann noch bis zu 4 Jahren Zeit dazu. Vom Termin der möglichen Fusion zur „Pfarrei Andernach“ hängt ab, welche Gremien wir zum 01.01.2022 neu wählen: Bleiben wir weiterhin erstmal „die 7“, dann wählen wir wieder 7 Pfarrgemeinderäte. Werden wir aber „die e i n e Pfarrei Andernach“, dann wählen wir nur noch e i n e n Pfarrgemeinderat, in dem sinnvollerweise Mitglieder aus allen 7 (dann ehemaligen) Pfarreien vertreten sein sollten. Vor Ort werden dann (z.B. in Kell, Eich, Namedy) sogenannte Gemeindeteams gebildet. In der Stadt Andernach könnte man auch ein Gemeindeteam für die ganze Stadt bilden. Das sind Möglichkeiten, die wir selber gestalten können.
Generell ist es immer gut, selber zu gestalten, bevor man gestaltet wird. Aus diesem Grunde wird sich der Pfarreienrat sicher – so bald es coronamäßig geht – mit den Möglichkeiten beschäftigen und die notwendigen Diskussionen in den Pfarrgemeinden in Gang bringen.