Corona-Schutz im Gottesdienst

Mit dem 3. April 2022 ist in Rheinland-Pfalz die 33. Corona-Verordnung in Kraft getreten. Sie sieht eine großzügige Lockerung der geltenden Schutzvorschriften vor. Dazu gehört, dass die 3G-Regel keine Anwendung mehr findet. Genauso fällt die Abstandsregel. Es gibt also keine Beschränkungen mehr bzgl. der Personenzahl in einem Kirchenraum.

Dafür wird das Tragen der Maske weiterhin empfohlen.

  • Das Abstandsgebot (und die damit verbundene Platzbeschränkung in der Kirche) ist aufgehoben.
  • Die 3G-Regel ist aufgehoben. Eine Kontrolle der Impfnachweise findet nicht mehr statt. Auch in Kell und Eich ist damit keine vorherige Anmeldung zum Gottesdienst mehr notwendig.
  • Wegen der immer noch hohen Inzidenzen empfehlen wir dennoch das Tragen der Maske im Kirchenraum beim Gottesdienst – vor allem, wenn viele Menschen eng nebeneinander sitzen sollten. Bei einer großzügigen Verteilung der Gottesdienstteilnehmer(innen) im Kirchenraum kann darauf verzichtet werden.
  • Es kann wieder „ganz normal“ gesungen und musiziert werden.
  • Wir setzen in der Abwägung auf das Verantwortungsbewusstsein aller Gottesdienstbesucher(innen) und bitten darum, bei möglichen Symptomen einer Corona-Infektion nicht in die Kirche zu kommen und verweisen auf die Andernacher Gottesdienstübertragungen, die in der Gottesdienstordnung gekennzeichnet sind.

 

Stille Kommunion

In der Konsequenz der neuen Regelungen entfällt nach Ostern auch das Angebot der „Stillen Kommunion“ im Mariendom.

Sie findet am Ostersonntag zum letzten Mal nach dem Hochamt statt.