Aktueller Stand der Corona-Schutzmaßnahmen im Gottesdienst

 

Mit Datum vom 2. Juli 2021 hat das Bistum Trier in Anlehnung an die 24. Corona-Bekämpfungs-Landesverordnung RLP die bisher gültigen Schutzmaßnahmen für die Feier der Gottesdienste modifiziert.

Demnach dürfen wir auch im Gottesdienst wieder singen. Das wird für viele Gottesdienstbesucher ein echtes Geschenk sein. So lange schon haben wir nicht mehr gesungen…

Wichtig sind jetzt folgende Regelungen:

  1. Die Anmeldelisten sind weiterhin obligatorisch. Wir müssen die Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung sicherstellen. Deshalb gilt weiterhin die Bitte, sich rechtzeitig vor den Gottesdiensten im Pfarrbüro anzumelden.
  2. Die Maskenpflicht in der Kirche gilt weiterhin. Wenn Sie einen Platz eingenommen haben, dürfen Sie die Maske gerne abnehmen. Für den Weg zur Kommunion setzen Sie die Maske einfach wieder auf.
  3. Gemeindegesang ist jetzt auch wieder erlaubt.
  4. Das Abstandsgebot (1,50m) gilt grundsätzlich weiter. Familien dürfen uneingeschränkt zusammen sitzen.

 

Das aktuelle Schutzkonzept des Bistums Trier finden Sie im pdf-Format hier.

–> Schutzkonzept 15_2021-07-02_Schutzkonzept_Fassung 15