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Die Pfarreiengemeinschaft
… ist ein Zusammenschluss von 7 eigenständigen Pfarrgemeinden zu einem sog. Kirchengemeindeverband. Die Gemeinden bilden eine Seelsorgeeinheit und werden von einem Pastoralteam (Pfarrer, Kooperator, Diakon, Gemeindereferentinnen) betreut.
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Der Pfarreienrat
Die Pfarreiengemeinschaft markiert den Raum der pastoralen Aktivitäten von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Koordinationskompetenz liegt dabei beim sog. Pfarreienrat, in den die einzelnen Pfarrgemeinden jeweils 2 Mitglieder entsandt haben.
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Der Kirchengemeindeverband
… ist sozusagen die „Institution“ hinter der Pfarreiengemeinschaft.
Der Verband ist Arbeitgeber aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kirchen und Gemeinden.
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Die Verbandsvertretung
… ist das Gremium, das den Kirchengemeindeverband finanziell steuert und die jährlichen Zuweisungen des Bistums aus den Kirchensteuermitteln verwaltet und als Personal- oder Sachkosten weiterleitet. Die Verbandsvertretung besteht aus 10 Mitgliedern, die aus den Verwaltungsräten der einzelnen Pfarreien entsandt wurden. Den Vorsitz der VV führt der Pfarrer.