Die Pfarreiengemeinschaft
… ist ein Zusammenschluss von 7 eigenständigen Pfarrgemeinden zu einem sog. Kirchengemeindeverband. Die Gemeinden bilden eine Seelsorgeeinheit und werden von einem Pastoralteam (Pfarrer, Kooperator, Diakon, Gemeindereferentinnen) betreut.
Der Pfarreienrat
Die Pfarreiengemeinschaft markiert den Raum der pastoralen Aktivitäten von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Koordinationskompetenz liegt dabei beim sog. Pfarreienrat, in den die einzelnen Pfarrgemeinden jeweils 2 Mitglieder entsandt haben.
Der Kirchengemeindeverband
… ist sozusagen die „Institution“ hinter der Pfarreiengemeinschaft.
Der Verband ist Arbeitgeber aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kirchen und Gemeinden.
Die Verbandsvertretung
… ist das Gremium, das den Kirchengemeindeverband finanziell steuert und die jährlichen Zuweisungen des Bistums aus den Kirchensteuermitteln verwaltet und als Personal- oder Sachkosten weiterleitet. Die Verbandsvertretung besteht aus 10 Mitgliedern, die aus den Verwaltungsräten der einzelnen Pfarreien entsandt wurden. Den Vorsitz der VV führt der Pfarrer.