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Beim Klick auf das Bild links öffnet sich das Heft mit der Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten, die sich zur Wahl stellen.

 

 

 

 

 

 

Liebe Pfarrangehörige,

in unserer Pfarrei wird der Pfarrgemeinderat

am 29./30. Januar 2022 gewählt.

Die dann von Ihnen gewählten Frauen, Männer und Jugendlichen tragen für die kommenden Jahre zusammen mit dem Pastoralteam Verantwortung für die Gestaltung und die Entwicklung des Gemeindelebens unserer neuen Pfarrei St. Marien.

Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, in allen die Pfarrei betreffenden Fragen beratend oder beschließend mitzuwirken und zusammen mit engagierten Menschen und Gruppen unserer Pfarrei für die Durchführung der gemeinsamen Beschlüsse zu sorgen.

 

Zur Neuwahl des Pfarrgemeinderates bitten wir Sie:

 

  • Schlagen Sie Kandidatinnen und Kandidaten vor; ein Formular dafür finden Sie hier.
  • Überlegen Sie auch, ob eine Kandidatur für Sie in Betracht kommt,
  • und gehen Sie am 29./30. Januar 2022 zur Wahl bzw. machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch.

Herzlich laden wir Sie ein, von Ihrem Wahlrecht aktiv Gebrauch zu machen und Ihren neuen Pfarrgemeinderat zu wählen.

 

In dieser Zeit, in der sich viele Zukunftsfragen für unsere Kirche in einer neuen Qualität stellen, benötigt unsere Pfarrei engagierte Menschen, die hier vor Ort Verantwortung übernehmen, auch wenn die Kirche im Ganzen nach außen hin kein einladendes Bild vermittelt.

Lassen Sie uns mit den gegebenen Möglichkeiten hier in Andernach Kirche gestalten. Miteinander. Füreinander.

 

Der Wahlvorstand

Claudius Becker | Stefan Dumont | Elisabeth Meyer-Geisen | Karin Schäfgen

 

Wie wird gewählt?

  • Die Wahl findet am 29. und 30. Januar 2022 in allen Pfarrbezirken statt. Sie können in jedem Wahllokal Ihre Stimme abgeben – meistens vor und nach den Gottesdiensten am Samstagabend bzw. Sonntagmorgen. Auch Briefwahl ist möglich. Dazu füllen Sie einfach die Antragspostkarte aus und werfen Sie in den Briefkasten des Pfarrbüros oder schicken Sie uns eine E-Mail mit den entsprechenden Angaben.
  • Für den neuen PGR wählen wir 14 Personen, d.h. aus jedem Pfarrbezirk werden 2 Mitglieder in den Rat einziehen. Um eine Wahl zu ermöglichen, stellt jeder Pfarrbezirk mindestens 3 Kandidatinnen oder Kandidaten auf (es sind auch mehr als 3 möglich). Die Liste der KandidatInnen veröffentlichen wir im nächsten Pfarrbrief. So können Sie sich im Vorfeld der Wahl „ein Bild machen“…
  • Jeder Wähler/jede Wählerin kann pro Pfarrbezirk 2 Stimmen abgeben (also insgesamt 14 Stimmen). Gewählt sind die beiden erstplatzierten Kandidatinnen und Kandidaten eines jeden Pfarrbezirks.
  • Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der katholischen Kirche, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und a) ihren Wohnsitz im Gebiet der Pfarrei haben oder b) in einer anderen Pfarrei des Bistums Trier wohnen und wichtige Dienste in der Pfarrei übernehmen.
  • Wählbar sind alle Wahlberechtigten, sowie Personen, die außerhalb des Bistums Trier wohnen, aber in der Pfarrei engagiert sind, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und Mitglied der katholischen Kirche sind (Bsp.: Studierende mit Wohnsitz außerhalb des Bistums Trier können gewählt werden, sind jedoch nicht aktiv wahlberechtigt).

 

Kandidatur