Unser Wort "Firmung" stammt von dem lateinischen Wort "confirmatio", welches "Bekräftigung" bedeutet. Bei der Feier dieses Sakramentes soll der in der Taufe eingegangene Bund mit Gott und seiner Gemeinschaft in der Kirche in beiden Richtungen bekräftigt werden.
Die Firmlinge bekräftigen von ihrer Seite aus die oft stellvertretend von den Eltern bei der Taufe getroffene Entscheidung für Gott und seine Gemeinschaft. Ein Mindestalter in vielen deutschen Gemeinden ist dabei mittlerweile das Erreichen der sogenannten Religionsmündigkeit mit 14 Jahren. Die Firmung kann aber auch in einem höheren Alter oder als Erwachsener nachgeholt werden. Das passiert manchmal, weil sie auch eine Voraussetzung für die volle Übernahme eines Patenamtes ist und weil auch Brautleute bei der Hochzeit möglichst gefirmt sein sollen.
Bei der Feier der Firmung selbst wird der Bund aber auch von der anderen Seite noch einmal bekräftigt, indem den Firmlingen durch ein feierliches Gebet und eine Salbung mit Chrisam noch einmal die Kraft des Heiligen Geistes zugesprochen wird.